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Fragen und Antworten

zum Strom und Strompreisvergleich

Die Antworten auf die am häufigsten auftreten­den Fragen haben wir hier für Sie zusam­men­ge­stellt.

Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, so können Sie gerne mit uns in Verbindung treten.

Was ist die Offshore-Umlage?

Die Offshore-Umlage dient der Förderung der Windener­gie. Sie wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt und wird alle drei Jahre neu festgelegt.

Zweck der Offshore-Umlage

Die Einführung der Offshore-Umlage beruht auf dem Wunsch der Regierung, die Entwicklung von Windparks auf hoher See voranzutreiben, indem den Investoren eine finanzielle Absicherung geboten wird.

Bis jetzt gab es keine Garantie, dass ein fertig gebauter Windpark in der Nord- oder Ostsee auch pünktlich an das Stromnetz angeschlossen werden kann. Dies hat zu erheb­lichen Verzögerungen im Ausbau von Windenergie-Kapazi­täten geführt.

Empfänger der Offshore-Umlage

Ab 2013 sollen Windparkbetreiber nun eine Entschädigung von den Netzbetreibern bekommen, wenn sie ihren Strom wegen mangelnden Anschlusses nicht verkaufen können.

Die Entschädigungen betragen 90% der Vergütungen, die es für den Windstrom bei vorhandenem Anschluss gegeben hätte.
Kommt es zu Verzögerungen bei der Stromabnahme, haften die Netzbetreiber proportional zu ihrem Verschulden, aber nur bis höchstens 110 Millionen Euro pro Jahr. Der Rest der Kosten wird dann durch die Offshore-Umlage auf die Stromkunden umgewälzt.

Höhe der Offshore-Umlage

Seit dem 01. Januar 2024 gilt eine Offshore-Umlage von 0,656 ct/kWh.

Dieser Betrag ergibt sich auf Basis von Prognosewer­ten für 2024, sowie durch Ver­rech­nung der Prognosewerte für 2023 mit den tat­säch­lichen Kosten für die Netzbetreiber.

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