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Fragen und Antworten

zum Strom und Strompreisvergleich

Die Antworten auf die am häufigsten auftreten­den Fragen haben wir hier für Sie zusam­men­ge­stellt.

Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, so können Sie gerne mit uns in Verbindung treten.

Was ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer wurde 1999 eingeführt. Sie soll den Strompreis verteuern und somit den Verbraucher anre­gen, im Sinne des Umweltschutzes seinen Energiever­brauch zu reduzieren.

Die Einnahmen der Stromsteuer werden überwiegend zur Senkung des Rentenbeitrags verwendet.

Höhe der Stromsteuer

Bei der Stromsteuer handelt es sich um eine bundes­gesetzlich geregelte Verbrauchsteuer. Sie wird vom Energieversorger auf den Verbrauch von elektrischer Energie berechnet, die Einnahmen fließen dem Bund zu.

Die Stromsteuer fällt in Cent pro kWh an. Ihre Höhe beträgt derzeit 2,05 ct/kWh.

.:Stromsteuerermäßigung
weniger Stromsteuer zahlen

Unternehmen, die dem sogenannten "produzierenden Gewerbe" (bspw. Bäcker oder metallverarbeitende Unternehmen) oder der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet werden, können eine Steuerermäßigung beantragen, wenn der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr 250 Euro übersteigt.

In dem Fall muss nur der reduzierte Stromsteuerbetrag in Höhe von 1,537 Ct./kWh bezahlt werden. Dabei wird den begünstigten Unternehmen zunächst der volle Betrag von 2,05 CT/kWh vom Energieversorger in Rechnung gestellt.

Im Folgejahr kann die Entlastung dann vom Unternehmen beim Hauptzollamt beantragt werden.

Die Entlastung für das Jahr 2023 kann also erst im Jahr 2024 beantragt werden.

Zudem gilt eine Stromsteuerermäßigung für Strom, der zum Betrieb des Schienenbahnverkehrs, bzw. für den Verkehr mit Oberleitungsomnibussen verwendet wird. Hier beträgt die Höhe der ermäßigten Stromsteuer 1,142 Ct./kWh.

.:Stromsteuerbefreiung
gar keine Stromsteuer zahlen

Folgende Arten des Stromverbrauchs sind von der Stromsteuer befreit:

  • Strom aus erneuerbaren Energieträgern, aber nur, wenn der Strom aus einem Netz entnommen wird, in das aus­schließlich Strom aus erneuerbaren Energien eingespeist wird. Als erneuerbare Energien gelten dabei: Wasser- und Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme, Deponiegas, Klärgas und Biomasse
  • Strom, der wiederum zur Erzeugung von Strom verwendet wird
  • Strom, der aus Anlagen mit einer elektrischen Nennleis­tung von bis zu zwei Megawatt stammt. Der hier erzeugte Strom muss allerdings vom Betreiber der Anlage selbst verwendet oder an Abnehmer weitergeleitet werden, die in räumlichem Zusammenhang zur Anlage stehen.
  • Strom aus Notstromaggregaten
  • In Wasser- oder Luftfahrzeugen erzeugter und auch dort verbrauchter Strom

Hinweis zum Strompreisvergleich

Die Rechnungen der verschiedenen Stromanbieter unter­scheiden sich in ihrem Aufbau oft erheblich voneinander. Teilweise ist die Stromsteuer separat auf der Strom­rechnung ausgewiesen. Andere Stromanbieter wiederum berechnen die Stromsteuer bereits im Arbeitspreis.

In Stromangeboten von Energieversorgern findet sich manchmal unter dem vermeintlichen Gesamtpreis der Hinweis: Preise zuzüglich Stromsteuer. Achten Sie bei einem Strompreisvergleich daher stets darauf, dass in Ihren Angeboten für Strom alle Preisbestandteile enthalten sind.