Atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV
Unternehmen können von reduzierten Netzentgelten profitieren, wenn ihre höchste Leistungsaufnahme außerhalb der vom Netzbetreiber definierten Hochlastzeitfenster liegt.
Dieses sogenannte atypische Lastverhalten entlastet das Stromnetz und kann zu individuellen Netzentgelten führen. Die Hochlastzeitfenster werden jährlich von den Netzbetreibern veröffentlicht.







