§ 1 Geltungsbereich
Das Schnellstrom Strommanagement, apoll·on GmbH (nachfolgend Schnellstrom genannt) bietet energiebezogene Dienstleistungen an. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Schnellstrom und den Nutzern dieser Dienstleistungen. Durch Nutzung der Dienstleistungen der Schnellstrom werden diese AGB anerkannt.
§ 2 Zustandekommen des Schnellstrom-Vertrages
Der Vertrag entsteht durch die Annahme des vom Kunden unterzeichneten Schnellstrom-Auftrages seitens Schnellstrom.
§ 3 Leistungen/Haftung
Folgende Leistungen werden nach Vertragsschluss durch das Strommanagement gegenüber den Kunden erbracht:
- Erfüllung sämtlicher notwendiger Formalitäten zum Anbieterwechsel
- Verhandlungen mit dem Versorger
- ggf. Abschluss eines für den Kunden günstigen neuen Stromliefervertrages
- ggf. Kündigung des alten Stromliefervertrages
- ständige Strompreisüberwachung und Übermittlung neuer Angebote zum für den Kunden günstigen Zeitpunkt
Die Bestandsaufnahme des bestehenden Energieverbrauchs erfolgt in regionaler und zeitlicher Abhängigkeit. Das Zustandekommen von Stromlieferverträgen, die Belieferungskonditionen und Zeiträume der Belieferung richten sich nach dem jeweils gewählten Stromanbieter in Abhängigkeit seiner Geschäftsbedingungen. Der Stromliefervertrag wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Stromversorger geschlossen. Es können keine Haftungsansprüche gegenüber Schnellstrom für den Fall des Nichtzustandekommens von Verträgen und Leistungen, der Nichtbelieferung oder Einstellung der Belieferung und/oder der Änderung der Lieferkonditionen geltend gemacht werden.
§ 4 Angebote
Angebote von Schnellstrom in Prospekten, Anzeigen usw. sind auch bezüglich der Preisangaben stets freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Schnellstrom für einen im Angebot angegebenen Zeitraum unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit gebunden. Alle Angebote unterliegen den Bestimmungen dieser AGB. Irrtümer bleiben vorbehalten und schließen weitergehende Ansprüche aus.
§ 5 Kündigung und Dauer des Schnellstrom-Vertrages
Die Vertragslaufzeit des Schnellstrom-Vertrages beträgt zunächst 12 Monate ab Auftragsdatum jedoch mindestens die Laufzeit des im Rahmen des Schnellstrom-Vertrages vermittelten Stromliefervertrages. Der Schnellstrom-Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende kündbar. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Schnellstrom-Vertrag um weitere 12 Monate. Durch die Verlängerung besteht weiterhin Anspruch auf die Leistungen aus Punkt 3.
§ 6 Vollmachtserteilung
Die erteilte Vollmacht gilt ausdrücklich nur für die Dauer des Schnellstrom-Vertrages und ist bis während der Laufzeit des Schnellstrom-Vertrages nicht widerruflich. Schnellstrom wird die Vollmacht nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Kunden einsetzen.
§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin. Die Beziehung der Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 8 Schriftformklausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung der Schriftformklausel.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so verpflichten sich beide Parteien, eine Vereinbarung zu treffen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.
§ 10 Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen durch Schnellstrom personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig ist.