Doch der Begriff kann leicht missverstanden werden: Der Industriestrompreis ist kein neuer Stromtarif für alle Industrie- und Gewerbekunden. Die Förderung ist auf bestimmte strom- und handelsintensive Branchen begrenzt.
Was bedeutet der Industriestrompreis 2026?
Die Regelung gilt für die Jahre 2026 bis 2028. Als Grundlage dient der Großhandelspreis am Terminmarkt. Die maximale Entlastung beträgt 50 Prozent des Referenzpreises, wobei eine Preisuntergrenze von 5 Cent/kWh gilt.
Für 2026 ergibt sich daraus eine Entlastung von rund 3,75 Cent/kWh für den geförderten Stromverbrauch. Förderfähig sind grundsätzlich 50 Prozent des Stromverbrauchs einer Produktionsstätte.
Wichtig: Unternehmen erhalten also nicht ihren gesamten Strom für 5 Cent/kWh. Netzentgelte, Steuern, Umlagen, Vertrieb und weitere Bestandteile des Strompreises kommen weiterhin hinzu.
Welche Unternehmen können profitieren?
Die Förderung richtet sich zunächst an Unternehmen aus 91 strom- und handelsintensiven Sektoren. Dazu gehören unter anderem Teile der Chemie-, Metall-, Glas-, Keramik-, Kunststoff-, Lebensmittel-, Zement- und Halbleiterindustrie.
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums können potenziell rund 9.500 Unternehmen profitieren – darunter auch kleine und mittlere Unternehmen.
Weitere Branchen können hinzukommen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen auf europäischer Ebene erfüllt werden.
Und was ist mit den anderen Unternehmen?
Für den überwiegenden Teil der Gewerbe- und Industriekunden entsteht durch den Industriestrompreis kein allgemeiner Anspruch auf einen Strompreis von 5 Cent/kWh.
Allerdings gibt es 2026 weitere Entlastungen. Dazu gehören der Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzkosten sowie die dauerhaft reduzierte Stromsteuer für das produzierende Gewerbe. Davon sollen nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums rund 600.000 Unternehmen aus Industrie und Handwerk profitieren.
Damit muss zwischen gezielter Förderung energieintensiver Industrien und allgemeinen beziehungsweise breiter wirkenden Entlastungen klar unterschieden werden.
Förderung ersetzt keine Strombeschaffung
Auch für Unternehmen, die vom Industriestrompreis profitieren, bleibt die eigentliche Strombeschaffung relevant. Der Industriestrompreis ist eine staatliche Kompensationszahlung, kein Ersatz für Stromvertrag oder Beschaffungsstrategie.
Und für Unternehmen außerhalb der Förderung bleiben Marktpreis, Vertragslaufzeit, Verbrauchsstruktur sowie Spot- und Terminmarkt ohnehin entscheidende Faktoren für ihre tatsächlichen Stromkosten.
5 Cent/kWh bedeuten nicht: Industriestrom kostet jetzt 5 Cent.
Der Industriestrompreis ist eine gezielte Entlastung für bestimmte energieintensive Unternehmen. Für die breite Masse der Gewerbe- und Industriekunden bleibt deshalb die Frage entscheidend, zu welchen Konditionen und mit welchem Beschaffungsmodell Strom eingekauft wird.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Industriestrompreis wird eingeführt, April 2026 / BMWE, Wettbewerbsfähige Strompreise – Industriestrompreis entlastet die Industrie, Mai 2026 / BMWE, 12 Monate Kurswechsel für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, 2026.
