Was bedeutet Direktvermarktung?
Bei der Direktvermarktung wird der erzeugte Solarstrom nicht ausschließlich über die klassische EEG-Einspeisevergütung vergütet, sondern über einen Direktvermarkter am Strommarkt verkauft. Bei förderfähigen Anlagen erfolgt dies in der Regel über das Marktprämienmodell, bei dem die Erlöse aus dem Stromverkauf durch die Marktprämie ergänzt werden.
Für viele größere Photovoltaikanlagen ist die Direktvermarktung bereits gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem EEG gilt dies grundsätzlich für neue PV-Anlagen ab 100 kWp installierter Leistung.







