KWKG-Umlage im Überblick
Die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wird über die KWKG-Umlage finanziert. Diese ist Bestandteil des Strompreises und wird jährlich neu festgelegt.
Für das Jahr 2026 beträgt die KWKG-Umlage 0,446 ct/kWh. Gegenüber 2025 ist dies ein deutlicher Anstieg, der vor allem auf höhere Förder- und Finanzierungsbedarfe zurückzuführen ist.







