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Versorgungssicherheit: Strom

Wechsel des Stromanbieters

Bei einem Wechsel des Stromanbieters besteht zu keinem Zeitpunkt das Risiko, dass die Strom­lieferung unter­brochen wird, selbst wenn der Übergang zum neuen Stromanbieter sich etwas verzögern sollte.

Es existiert in Deutschland eine Grundversorgungspflicht, wonach jede Lieferstelle ständig mit Strom versorgt werden muss. Diese Aufgabe entfällt auf den sogenannten Grundversorger, welcher der Stromanbieter ist, der die meisten Kunden in einem bestimmten Gebiet beliefert.

Die Grundversorgungspflicht ist durch § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgegeben.

Wie ebenfalls ausdrücklich von der Bundesnetz­agentur bestätigt, können Stromkunden somit unbesorgt einen Stromanbieterwechsel vornehmen.

Der Ablauf beim Stromanbieterwechsel

Ein Stromanbieter-Wechsel findet üblicherweise in fünf Schritten statt:

1. Ermittlung des eigenen Stromverbrauchs

Bevor verschiedene Stromangebote verglichen werden können, muss der eigene jährliche Stromverbrauch ermittelt werden. Ein guter Startpunkt hierfür ist die letzte Jahresabrechnung. Falls der Verbrauch über 100.000 kWh liegt, ist die zusätzliche Ermittlung des Lastganges eben­falls hilfreich.

2. Wahl eines neuen Stromanbieters

Die vielen Stromanbieter unterscheiden sich nicht nur durch ihre Kilowattpreise, sondern auch durch die Vertragslaufzeiten, die Kündigungsfristen, eventuelle Preis­garan­tien und die Zahlungsmodalitäten. Darüber hinaus gibt es auch große Unterschiede in der Qualität des Kundenservices.

Der Kilowattpreis alleine reicht nicht aus, um eine auf­ge­klär­te Entscheidung zu treffen.

3. Abschluss des Stromvertrages

In der Regel kann der Vertrag über ein Online-Formular schnell und bequem abgeschlossen werden.

4. Kündigung beim bisherigen Stromversorger

Der neue Stromversorger kümmert sich meistens um die Kündigung des bisherigen Vertrages. Um diese und andere Formalitäten zu übernehmen, benötigt er eine Vollmacht des Kunden. Die Kündigung beim bisherigen Versorger erfolgt mit Berücksichtigung der vorgesehenen Kündigungsfristen.

5. Beginn der neuen Energielieferung

Seit dem 1. April 2012 darf ein Stromanbieter-Wechsel maximal drei Wochen in Anspruch nehmen. Außerdem kann die Neulieferung an jedem beliebigen Werktag beginnen, und nicht nur zum Monatsanfang wie bisher.

Diese Frist beginnt aber nicht bei Vertragsabschluss, sondern sobald der neue Versorger die neu entstehende Netznutzung beim Netzbetreiber angemeldet hat. In der Tat kann der Stromwechsel also etwas mehr als drei Wochen dauern.

Einen Vergleich der Gewerbestrompreise nehmen wir für Sie kostenfrei vor:

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