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Fragen und Antworten

zum Strom und Strompreisvergleich

Die Antworten auf die am häufigsten auftreten­den Fragen haben wir hier für Sie zusam­men­ge­stellt.

Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, so können Sie gerne mit uns in Verbindung treten.

Was ist das EEG - Marktprämienmodell?

Das Marktprämienmodell wurde mit der Novellierung des Erneuerbare–Energien-Gesetzes (EEG) im April 2012 eingeführt. Ziel dieses Modells ist es, den Betreibern von EEG-Anlagen einen Anreiz zu geben, ihren Strom direkt zu vermarkten, anstatt ihn an den zuständigen regionalen Netzbetreiber zu verkaufen.

In dem bisherigen Modell haben sich die EEG-Strom­produzenten meistens die Gesamtheit ihres Stromes von dem regionalen Netzbetreiber abnehmen lassen, wofür sie eine vom EEG festgelegte Vergütung bekamen.

Da die Netzbetreiber dazu verpflichtet sind, den EEG-Strom unabhängig von der erzeugten Menge vorrangig und komplett einzuspeisen, entspricht diese Menge nicht immer dem aktuellen Bedarf, was zu Netzüberlastungen führen kann.

Sinn vom Marktprämienmodell

Durch die Direktvermarktung und die vorgesehenen Prämien möchte der Gesetzgeber erreichen, dass der EEG-Strom nachfrageorientiert produziert wird. Im Rahmen einer Direktvermarktung können die Anlagenbetreiber die von den Stromkunden benötigte Strommenge vorab ermitteln und sich entsprechend anpassen.

Die Grundregel lautet, dass wer seinen Strom direkt vermarktet, auf die garantierte EEG-Vergütung verzichten muss. Deswegen wurde das Marktprämienmodell so gestaltet, dass der Gewinn durch eine Direktvermarktung den Erlös durch die EEG-Vergütung übertrifft.

Komponenten Marktprämienmodell

Das Marktprämienmodell besteht aus drei Komponenten: die Marktprämie selbst, eine Managementprämie und eine Flexibilitätsprämie für Betreiber von Biogasanlagen.

.:Marktprämie

Die Marktprämie wird von dem Netzbetreiber an den EEG-Stromproduzenten gezahlt und ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem aktuellen Strombörsenpreis und der EEG-Vergütung.

Die Marktprämie stellt somit sicher, dass der direkt vermarktete Strom mindestens soviel einbringt, wie die EEG-Vergütung.

.:Managementprämie

Zusätzlich erhält der Anlagenbetreiber eine Management­prämie. Diese soll die zusätzlichen Kosten decken, die durch abweichende Einspeiseprognosen verursacht werden. Wer seinen Strom an der Leipziger Strombörse anbietet und seine Einspeiseprognose verfehlt, muss nämlich eine Geldstrafe zahlen.

Da eine solche Prognose bei steuerbaren Energien (z.B. Biogas und Wasserkraft) einfacher zu stellen ist als bei fluktuierenden Energien (z.B. Sonne und Wind), ist die Höhe der Managementprämie dem Energieträger angepasst.

.:Flexibilitätsprämie

Die Flexibilitätsprämie belohnt ausschließlich Betreiber von Biogasanlagen. Gefördert werden Investitionen, mit denen die regelbare Leistung der Anlage erhöht wird. Dies bietet zusätzliche Flexibilität für die Anpassung der Leistung an den Bedarf. Typischerweise handelt es sich um das Anlegen zusätzlicher Gas- oder Wärmespeicher.